Fachausstellung

Auf der Fachausstellung des Kongresses christlicher Führungskräfte präsentieren über 250 Aussteller aus den Bereichen Wirtschaft, Kirche, Medien, Reisen u.v.m. ihre Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte.
Jetzt zur Fachausstellung anmelden!
Ihr Nutzen
Mit rund 4.000 Besuchern ist der Kongress christlicher Führungskräfte der größte Wertekongress Deutschlands. Hier erreichen Sie werteorientierte Führungskräfte und Verantwortungsträger auf direktem Wege.
Ihr Messeauftritt
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Ihr Unternehmen wirkungsvoll zu präsentieren. Ob Inselstand, Kopf-, Eck- oder Reihenstand – wir bieten Ihnen individuelle Stand-Arten und -Größen. Um eine optimale Platzierung zu erreichen, melden Sie sich bitte frühzeitig an, denn die Standflächen werden nach dem Prinzip „first come – first serve“ vergeben.
Exklusiv für Aussteller bieten wir eine Aktionsbühne an, die Sie in den Programm-Pausen für Präsentationen oder Vorträge buchen können. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihren Messeauftritt noch erfolgreicher zu machen. Ihr Interesse vermerken Sie bitte bei der Anmeldung.
Wir würden uns freuen, Sie als Aussteller auf dem Kongress christlicher Führungskräfte vom 17.-19. Januar 2013 in Leipzig begrüßen zu dürfen!
Ihr Ansprechpartner
Die Fachausstellung des Kongresses christlicher Führungskräfte wird von der MEISSNER EXPO GmbH betreut.
Das Messeteam hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um die Ausstellung und unterstützt Sie bei der gesamten Messevorbereitung.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Mitarbeiter von MEISSNER EXPO.
MEISSNER EXPO GmbH
Ruhrstr. 19
22761 Hamburg
Telefon 040 52905-186
Fax 040 52905-118
E-Mail KcF2013@meissner-expo.de
Preise
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. und gelten bis 30.09.2012.
Bei späteren Anmeldungen berechnen wir einen Aufschlag von 10 Prozent.
Messestand Standard
gemeinnützig: 990,00 Euro
kommerziell: 1.390,00 Euro
Im Leistungsumfang sind enthalten:
- die Standfläche 3x3m und die entsprechenden Trennwände
- 2 Ausstellerkarten
Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
Die Vergabe der Standplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
Messestand Individuell
| Stand-Art | gemeinnützig | kommerziell |
|---|---|---|
| Reihenstand (ab 6m²) | 85,00 Euro/m² | 125,00 Euro/m² |
| Eckstand (ab 9m²) | 100,00 Euro/m² | 140,00 Euro/m² |
| Kopfstand (ab 18m²) | 100,00 Euro/m² | 140,00 Euro/m² |
| Inselstand (ab 36m²) | 90,00 Euro/m² | 130,00 Euro/m² |
Im Leistungsumfang sind enthalten:
- die Standfläche und die entsprechenden Trennwände
- keine Ausstellerkarten (diese müssen separat bestellt werden)
Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
Die Vergabe der Standplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
Infotisch
gemeinnützig: 450,00 Euro
kommerziell: 550,00 Euro
Zusatztische können zu je 275,00 Euro zugebucht werden.
Im Leistungsumfang sind enthalten:
- die Standfläche 2x1,5m (+1,5m je Zusatztisch)
- ein Tisch (mind. Fläche 1,40x0,70m)
- ein Stuhl
- 1 Ausstellerkarte
Erlaubt ist die Aufstellung eines Banners bis 80cm Breite.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
Die Vergabe der Standplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
Zusätzliche Ausstellerkarten
Ausstellerkarten sind zu je 175,00 Euro je Karte buchbar.
Ausstellerkarten berechtigen zur Teilnahme an den Kongressveranstaltungen (ausgenommen Vorkongress am 16.01.2013 und Forum Familienunternehmer am 18.01.2013). Ein Anspruch auf dieTeilnahme an bestimmten Seminaren besteht nicht.
Die Buchung von Ausstellerkarten ist nur in Verbindung mit der Buchung eines Standes oder Infotischs möglich. Ausstellerkarten sind nur an Mitarbeiter des ausstellenden Unternehmens übertragbar.
Aktionsfläche in der Ausstellung
In den Mittags- und Abendpausen kann eine Aktionsbühne für Präsentationen gebucht werden. Ihr Interesse vermerken Sie bitte bei Anmeldung. Sie erhalten dann ein Angebot.
Standbau und -technik
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von MEISSNER EXPO Angebote zu Standbau, Elektroinstallationen, Beleuchtung und Zusatzausstattung (Teppich, Mietmöbel).
Rücktritt
Der Kongress gewährt dem Aussteller ein Rücktrittsrecht bis zum 30.09.2012. Bei Inanspruchnahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR berechnet. Nach dem 30.09.2012 ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, d.h. die Entgelte sind in voller Höhe zu zahlen. Dies gilt auch bei Nicht-Erscheinen.
Sofern die Zahlung der gebuchten Leistungen nicht spätestens zum 31.12.2012 vollständig erfolgt ist, ist der Kongress berechtigt, vom betreffenden Vertrag zurückzutreten und den Standplatz und/oder Anzeigenplatz/Sonder-Werbemaßnahme anderweitig zu vergeben.
Werbemöglichkeiten
Als Aussteller des Kongresses christlicher Führungskräfte stehen Ihnen verschiedene
Möglichkeiten der Werbung zur Verfügung:
Anzeige im Teilnehmerheft
Das umfangreiche Teilnehmerheft erscheint zu Kongressbeginn in einer Auflage von ca. 4.000 (DIN A4, vierfarbig).
| ganzseitige Anzeige | 1.000 Euro |
| ganzseitige Tipp-On-Anzeige | 2.000 Euro |
| 1/2-seitige Anzeige | 600 Euro |
| 1/4-seitige Anzeige | 350 Euro |
Ihre Anzeige wird von der zeichensetzen wetzlar GmbH betreut.
Ansprechpartner: Rene Adam (06441 915-142, adam@zeichensetzen.de)
Anzeige in den Kongressausgaben von ideaSpektrum
ideaSpektrum erscheint während des Kongresses zwei Mal mit einer Sonderausgabe in der Auflage von 4.000 Stück (DIN A4, vierfarbig).
| Umschlagseite 2 | 1.400 Euro |
| ganzseitige Anzeige im Heft | 1.100 Euro |
| 1/2-seitige Anzeige | 660 Euro |
Ihre Anzeige wird von der zeichensetzen wetzlar GmbH betreut.
Ansprechpartner: Rene Adam (06441 915-142, adam@zeichensetzen.de)
Sonder-Werbeformen
Sie suchen eine besondere Art, zu werben? Sprechen Sie uns an! Gerne beraten wir sie und helfen Ihnen weiter.
Ansprechpartner: Rene Adam (06441 915-142, adam@zeichensetzen.de)
Zielgruppe
Auf dem Kongress christlicher Führungskräfte 2013 in Leipzig werden rund 4.000 Teilnehmer aus ganz Deutschland und darüber hinaus erwartet.
Damit Sie Ihren Messeauftritt noch besser planen können, haben wir einige statistische Informationen über die Kongressbesucher zusammengestellt.*
Geschlecht
70% männlich
30% weiblich
Konfession
62% evanglisch
21% freikirchlich
15% römisch-katholisch
2% sonstige
Herkunftsland
95% aus Deutschland
5% aus dem Ausland
Berufliche Funktion
28% Leitende Angestellte
20% Selbstständige
18% Geschäftsführer
13% Angestellte
6% Bereichsleiter
5% Vorstand
5% Studenten
3% Pfarrer
2% sonstige
* die Werte beruhen auf statistischen Auswertungen der vergangenen Kongresse.
„Expo-Guide“
Wir distanzieren uns ausdrücklich von der mexikanischen Firma „Expo-Guide“, die eine „kostenlose Aktualisierung Ihrer bestehenden Daten im Aussstellerverzeichnis“ anbietet bzw. fordert. Diese Leistungen sind weder notwendig noch kostenfrei.
Die von „Expo-Guide“ verschickten Schreiben stehen in keiner Verbindung zum Kongress christlicher Führungskräfte, zu idea e.V. , zu tempus Akademie & Consulting, zu Meissner Expo noch zu anderen Partnern des Kongresses.
Wir raten Ihnen ausdrücklich, diese Angebote nicht anzunehmen und nicht zu antworten!
Falls Sie den Vertrag bereits unterschrieben haben sollten, finden Sie hier ein Merkblatt der AUMA mit Hinweisen zur weiteren Vorgehensweise.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fachausstellung
des Kongresses christlicher Führungskräfte
vom 17.-19. Januar 2013 in Leipzig
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kongress-Aussteller und dem Kongress christlicher Führungskräfte, idea e.V. (im Folgenden mit „Kongress“ bezeichnet). Abweichende AGB des Ausstellers haben keine Gültigkeit.
(2) Der Kongress christlicher Führungskräfte hat die Firma MEISSNER EXPO GmbH, 22761 Hamburg mit der Abwicklung der Fachausstellung beauftragt. Die Abwicklung der Anzeigenschaltungen/Sonder-Werbeformen erfolgt durch die zeichensetzen wetzlar GmbH, 35578 Wetzlar.
§ 2 Standanmeldung
(1) Die Anmeldung zur Ausstellung erfolgt über das Formular „Anmeldung zur Fachausstellung“, welches sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen ist. Über die Annahme der Anmeldung entscheidet der Kongress. Der Aussteller erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die MEISSNER EXPO GmbH. Der Kongress behält sich vor, einzelne Aussteller ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
(2) Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem die MEISSNER EXPO GmbH verhandelt. Eine namentliche Nennung aller Unter-Aussteller ist erforderlich.
§ 3 Ausstellergebühren
(1) Der Leistungsumfang und die Ausstellungsgebühr ergeben sich aus dem Formular „Anmeldung zur Fachausstellung“.
(2) Ausstellerkarten berechtigen zur Teilnahme an allen Kongressveranstaltungen (ausgenommen Vorkongress am 16.01.2013 sowie Forum Familienunternehmer am 18.01.2013). Ein Anspruch auf die Teilnahme an bestimmten Seminaren besteht jedoch nicht. Die Buchung von Ausstellerkarten ist nur in Verbindung mit der Buchung eines Standes oder Infotischs möglich. Ausstellerkarten sind nur an Mitarbeiter des ausstellenden Unternehmens übertragbar.
§ 4 Anzeigenschaltungen/Sonder-Werbeformen
(1) Der Leistungsumfang und die Entgelte für Anzeigenschaltungen ergeben sich aus dem Formular „Anmeldung zur Fachausstellung“.
(2) Für Sonder-Werbeformen wird ein individuelles Angebot durch die zeichensetzen wetzlar GmbH erstellt.
(3) Über die Annahme der Bestellung entscheidet der Kongress. Anzeigen oder Sonder-Werbeformen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Der Besteller erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die zeichensetzen wetzlar GmbH.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig und sind an die rechnungsstellende Gesellschaft (MEISSNER Expo GmbH oder zeichensetzen wetzlar GmbH) zu zahlen.
(2) Die Abtretung von Forderungen gegen den Kongress, die Aufrechnungen von Forderungen sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen, sofern sie nicht rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Rücktritt
(1) Der Kongress gewährt dem Aussteller ein Rücktrittsrecht bis zum 30.09.2012. Bei Inanspruchnahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR berechnet. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet mit Abzug der Bearbeitungs-gebühr. Nach dem 30.09.2012 ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, d. h. die Entgelte sind in voller Höhe zu zahlen. Dies gilt auch bei Nicht-Erscheinen. Ausgenommen ist ein Rücktritt aus Gründen, die der Kongress zu vertreten hat.
(2) Sofern die Zahlung der gebuchten Leistungen nicht spätestens zum 31.12.2012 vollständig erfolgt ist, ist der Kongress berechtigt, vom betreffenden Vertrag zurückzutreten und den Standplatz und/oder Anzeigenplatz/Sonder-Werbemaßnahme anderweitig zu vergeben.
§ 7 Standzuteilung
(1) Die Vergabe der Standplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht. Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(2) Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung nicht gestattet.
(3) Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung geändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
§ 8 Standbau und –technik
Standbau und –technik sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Angebote zu Standbau, Elektroinstallationen, Beleuchtung und Zusatzausstattung (Teppich, Mietmöbel) der MEISSNER EXPO GmbH im Rahmen der Anmeldung zur Fachausstellung stellen eine eigenständige Zusatzleistung der MEISSNER EXPO GmbH dar. Diese Leistungen werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung der MEISSNER EXPO GmbH erbracht.
§ 9 Standbetrieb und Werbung
(1) Der Auf- bzw. Abbau und der Betrieb des Standes werden durch die Aussteller-Service-Unterlagen von MEISSNER EXPO GmbH und die Richtlinien der Leipziger Messegesellschaft geregelt. Diese sind für den Aussteller verbindlich.
(2) Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für das Unternehmen des Ausstellers und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt.
(3) Lautsprecherwerbung sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kongress. Ton- und Videovorführungen sind gestattet sofern benachbarte Stände nicht gestört werden. Der Kongress behält sich vor, diese zu untersagen falls andere Aussteller unzumutbar belästigt werden oder die Inhalte nicht im Sinne des Veranstalters sind.
(4) Der Kongress kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind.
(5) Die Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Kongresses. Der Kongress behält sich vor, bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 20 Prozent der Standgebühr einzufordern.
(6) Tiere sind innerhalb der Messehallen nicht erlaubt. Eine Ausnahme hiervon bilden Blindenhunde.
§ 10 Direktverkauf
Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt. Das Exklusivrecht für die gastronomische Versorgung liegt bei der akkreditierten Cateringfirma.
§ 11 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Kongress und seine Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die von akkreditierten Pressevertretern für journalistische Zwecke vorgenommen werden.
(2) Bild- und Tonaufnahmen sind nur für private Zwecke erlaubt, ansonsten bedürfen sie der Genehmigung des Kongresses.
§ 12 Versicherung und Haftung
(1) Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transports und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, etc. ist Angelegenheit des Ausstellers. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtung entstehen.
(2) Ansprüche der Aussteller auf Schadensersatz gegenüber dem Kongress sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Aussteller aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kongresses, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Kongress nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Ausstellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kongresses, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Genehmigungen können auch durch die entsprechend zuständigen Erfüllungsgehilfen (siehe §1 Abs.2) verbindlich erteilt werden.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Austeller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kongress und dem Aussteller der Sitz des Kongresses in Wetzlar.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Fachausstellung des Kongresses christlicher Führungskräfte vom 17.-19. Januar 2013 in Leipzig erfolgt über das Anmeldeformular, welches Sie sich hier als pdf herunterladen können.
Bitte senden Sie dieses per Post oder per Fax an die MEISSNER EXPO GmbH:
MEISSNER EXPO GmbH
Ruhrstr. 19
22761 Hamburg
Telefon 040 52905-186
Fax 040 52905-118
E-Mail: KcF2013@meissner-expo.de
